BürgerGemeinschaft Emmerich (BGE)
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01.12.2017

BGE beantragt Neubau erster Sozialwohnungen "An der Fulkskuhle"

Die BGE hat jetzt beantragt, die Planungen für den Neubau eines Flüchtlingsheims an der "Tackenweide" zugunsten des Neubaus erster Sozialwohnungen in Emmerich am Rhein auf dem städtischen Grundstück "An der Fulkskuhle" aufzugeben.

Die BGE sieht auf Grund des Rückgangs von Flüchtlingszahlen keinen vordringlichen Bedarf für den Neubau eines zusätzlichen Flüchtlingsheims an der Tackenweide. Hingegen fehlen in der Stadt Emmerich am Rhein zukünftig bezahlbare Wohnungen. Von 458 Mietwohnungen aus dem öffentlich geförderten Wohnungsbestand befinden sich in Emmerich am Rhein nach unserem Kenntnisstand zur Zeit 80 Mietwohnungen in der sogenannten "Nachwirkungsfrist". Bis Ende 2017 fallen ca. 5 Mietwohnungen und bis Ende 2018 weitere 15 Mietwohnungen aus dieser Nachwirkungsfrist. Dem gegenüber ist die Nachfrage nach öffentlich gefördertem Wohnraum in Emmerich am Rhein für Familien, Senioren und anerkannte Flüchtlinge deutlich angestiegen. Vor diesem Hintergrund wird ein aktives Handeln gefordert. Unabhängig von einem derzeit noch fehlenden "Handlungskonzept Wohnen" sollte deshalb schnellstmöglich auf den Bedarf nach öffentlich gefördertem Wohnraum reagiert werden.

 BGE-Antrag vom 30.11.2017-Bau erster Sozialwohnungen in EaRh.pdf


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